Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,
wir arbeiten ständig daran, unserer Zielsetzung eines besseren Marktzugangs, erhöhter Effizienz und damit vereinfachter Geschäftsabläufe für unsere Lieferanten und Kunden gerecht zu werden.
Deshalb freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Verschmelzung unserer Gesellschaft, A.S. Aufzug und Service Maschinenbau GmbH, auf die A.S. Aufzug und Service Dienstleistungs GmbH als aufnehmende Gesellschaft vollzogen wurde.
Es wächst hiermit zusammen, was zusammengehört. Auf der Basis der gesellschaftsrechtlichen Verschlankung werden wir die Leistungsfähigkeit und Servicequalität weiter steigern.
Alle Ansprechpartner bleiben mit den bisherigen Kontaktdaten erhalten.
Adresse: A.S. Aufzug und Service Dienstleistungs GmbH
Gewerbepark 6, 49143 Bissendorf
Telefon: 05402 9256, E-Mail: info@aufzug-service.de, USt-IdNr.: DE 117647151
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Was bedeutet die Novellierung für den Betrieb von Aufzugsanlagen?
seit dem 01.07. 2015 gilt die Novellierung der BetrSichV. Sie bringt zahlreiche Neuerungen, die Auswirkungen auf den Betrieb von Aufzugsanlagen haben. Die BetrSichV betrifft ausschließlich sogenannte. "überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen". Als solche gelten alle Aufzüge zur Personenbeförderung (Personenaufzüge, Lastenaufzüge und Bauaufzüge).
Was ist neu?
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Im Aufzug muss nun eine Prüfplakette angebracht werden, die über Monat und Jahr der nächsten Prüfung informiert.
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Bis spätestens Ende 2020 müssen alle Aufzüge zur Personenbeförderung über ein Zweiwegekommunikationssystem verfügen.
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Jede Aufzugsanlage benötigt künftig einen Notfallplan. Als Hilfestellung können wir Ihnen einen Musternotfallplan zur Verfügung stellen, den Sie einfach am Rechner ausfüllen und ausdrucken können. Notfallplan
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Die Prüffristen werden abhängig vom Zustand der Anlage festgelegt. Der Abstand zwischen 2 Hauptprüfungen beträgt aber längsten 2 Jahre. Dazwischen erfolgt noch immer eine Zwischenprüfung. Die Prüfung kann nur von einer ZÜS (z.B. Tüv) durchgeführt werden.
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Nach dem Inverkehrbringen einer Aufzugsanlage ist in jedem Fall eine Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) erforderlich. Sie ergänzt die Inverkehrbringungsprüfung (IvP), auch "TÜV-Prüfung" genannt. Die IvP prüft die Sicherheit der Aufzugsanlage und ob das Notrufsystem sicher betrieben werden kann. Die Veranlassung zur PvI liegt in der alleinigen Verantwortung des Betreibers. Auf Wünsch können wir Sie bei der Organisation und Vorbereitung unterstützen. Wenn alle baulichen Vorraussetzungen erfüllt sind kann die PvI direkt im Anschluss an die IvP erfolgen. Dadurch kann man zumindest die Kosten für eine erneute Anfahrt sparen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns an.