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Der Notfallplan für Aufzüge ist Pflicht seit dem 01.06.2015

Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen für alle Aufzugsanlagen Notfallpläne erstellt und dem zuständigen Notdienst  vor der Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt werden.

Als Hilfestellung finden Sie hier einen Muster-Notfallplan, den Sie bequem mit Ihrem Rechner ausfüllen, ausdrucken und verwenden können. 

 
     
 
Standort Aufzugsanlage
(vollständige Adresse)











 

Fabriknummer Aufzugsanlage
(siehe Typenschild oder Prüfbericht)


 

Betreiber Aufzugsanlage/
Verantwortlicher Arbeitgeber











 

Personen, die Zugang zu allen
Einrichtungen haben

(Eingewiesene Personen: z. B. Hausmeister,
Werkschutz, interne Leitstelle)








 

Personen, die Eingeschlossene befreien können
(z. B. Aufzugswärter/beauftragte Person)








 

Personen, die erste Hilfe leisten können
(z. B. Ersthelfer, Betriebsarzt, Rettungsdienst)








 

Feuerwehr/Notarzt

Voraussichtlicher Beginn der Befreiung
(lt. TRBS 2181 spätestens 30 Minuten nach Notruf)

Notbefreiungsanleitung
(Ablageort)

Stand vom (Datum)